Missbräuchliche Nutzung des Schulgeländes
Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass die Spiel- und Parkanlagen der Grundschule Lonnig (darin eingeschlossen sind auch die Sitzbank und Mauerumrandung des Geländes) nach der Hausordnung nur Kindern zugänglich sind und ein Spielbetrieb nach 19:00 Uhr einzustellen ist. Des Weiteren besteht ein generelles Alkohol- und Rauchverbot auf dem Gelände der Grundschule. Auch die Benutzung der Parkanlage als öffentliche Toilette ist nicht tolerierbar. Verstöße werden in Zukunft im Allgemeininteresse der Schüler und der Anlieger kontrolliert und zur Anzeige gebracht. Die Schulleitung und die Ortsgemeinde Lonnig haben diesem Vorgehen ausdrücklich zugestimmt. Alle Eltern und alle Bürgerinnen und Bürger, die Zeuge eines solches Verstoßes sind, werden gebeten das Ordnungsamt Polch oder die Polizeiinspektion Mayen zu informieren.